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/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/VerfGHGO1995,TH - GO Verfassungsgerichtshof/
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§ 21 VerfGHGO1995
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Landesrecht Thüringen
§ 21 VerfGHGO1995 – Verfahrensregister
Die Geschäftsstelle des Verfassungsgerichtshofs führt ein Verfahrensregister, in das die Sachen in der Reihenfolge ihres Eingangs jahrgangsweise eingetragen werden, sowie einen Geschäftskalender, in dem die Termine für mündliche Verhandlungen und Fristen vermerkt werden. Eingänge desselben Tages werden in der alphabetischen Reihenfolge der Antragsteller eingetragen.
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