Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 7 EGStPO
Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung
Bundesrecht
Titel: Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: EGStPO
Gliederungs-Nr.: 312-1
Normtyp: Gesetz

§ 7 EGStPO – Begriff des Gesetzes

Gesetz im Sinne der Strafprozessordnung und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm.

Zu § 7: Geändert durch G vom 12. 5. 2017 (BGBl I S. 1121).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/EGStPO - Einführungsgesetz-Strafprozessordnung/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.