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Schiffssicherheitsgesetz (SchSG)
Bundesrecht
Titel: Schiffssicherheitsgesetz (SchSG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SchSG
Gliederungs-Nr.: 9512-19
Normtyp: Gesetz

Schiffssicherheitsgesetz (SchSG)

Vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 126)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen1
Weitere Begriffsbestimmungen und Ausnahmen vom Anwendungsbereich2
Grundsatz3
Einheitliche Durchführung völkerrechtlicher Regeln und Normen4
Umsetzung von Verpflichtungen in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union5
Ergänzende Pflichten6
Organisation, bauliche Beschaffenheit und Ausrüstung der Schiffe7
Verhalten beim Schiffsbetrieb8
Verantwortliche Personen9
Überwachung10
Behördliche Aufgaben auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union11
Ermessensbindung12
Maßnahmen bei Verstößen13
Überprüfung von Schiffen unter ausländischer Flagge 14
Rechtsetzungsermächtigung15
  
Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard Anlage 1


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/SchSG - Schiffssicherheitsgesetz/
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