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§ 4a ThürHhG 2022
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Thüringer Haushaltsgesetz 2022 - ThürHhG 2022 -)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Thüringer Haushaltsgesetz 2022 - ThürHhG 2022 -)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürHhG 2022
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 4a ThürHhG 2022 – Entnahme aus dem Thüringer Pensionsfonds

Aus dem Sondervermögen "Thüringer Pensionsfonds" können die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 im Sondervermögen verfügbaren Mittel dem Landeshaushalt zugeführt werden. Die entnommenen Mittel dienen zur Deckung der Versorgungsaufwendungen.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürHhG 2022,TH - Thüringer Haushaltsgesetz 2022/
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