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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz)
Normgeber: Sachsen
Redaktionelle Abkürzung: SächsAbgG,SN
Gliederungs-Nr.: 110-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
(Abgeordnetengesetz)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2000 (SächsGVBl. S. 326)

Zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 467)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Rechtsstellung der Abgeordneten  
  
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag1
Schutz der freien Mandatsausübung2
Wahlvorbereitungsurlaub3
Berufs- und Betriebszeiten4
Ausübung des Mandats4a
Anzeigepflichtige Tatbestände4b
Veröffentlichung4c
Fristen4d
Verfahren bei Verstößen, Ordnungsgeld4e
  
Zweiter Teil  
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung  
  
Erster Abschnitt  
Leistungen an Abgeordnete  
  
Grundentschädigung5
Aufwandsentschädigung6
Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung7
Kürzung der Kostenpauschale8
(weggefallen)9
Freifahrtberechtigung10
Dienstreisekosten11
Mitglieder des Landtages mit Behinderungen11a
  
Zweiter Abschnitt  
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag  
  
Übergangsgeld12
Altersvorsorge13
(weggefallen)14
Vorsorgebeitrag14a
Altersentschädigung14b
Berücksichtigung von sonstigen Zeiten15
Gesundheitsschäden16
Versorgungsabfindung17
(weggefallen)18
Hinterbliebenenversorgung19
(weggefallen)19a
Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften20
  
Dritter Abschnitt  
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen  
  
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen21
Unfallversicherung und Unterstützungen22
  
Vierter Abschnitt  
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen  
  
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen23
  
Fünfter Abschnitt  
Gemeinsame Vorschriften  
  
(weggefallen)24
Verzicht, Übertragbarkeit, Nichtanrechenbarkeit25
Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften26
Aufrundung27
Erlöschen und Entziehung von Versorgungsansprüchen27a
  
Dritter Teil  
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag  
  
(ohne Titel)28
  
Erster Abschnitt  
Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt  
  
Unvereinbare Ämter29
Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis30
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats31
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst32
Entlassung33
Beförderungsverbot34
Beamte auf Zeit35
Angestellte des öffentlichen Dienstes und Bedienstete verwandter Einrichtungen, Bedienstete in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes36
  
Zweiter Abschnitt  
Abgeordnete mit einem mit dem Mandat vereinbaren Amt  
  
Freistellung, Höchstbezüge37
Ausscheiden aus dem Parlament38
Angehörige des öffentlichen Dienstes und Bedienstete verwandter Einrichtungen, Bedienstete in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes39
  
Vierter Teil  
Übergangsregelungen, In-Kraft-Treten  
  
Übergangsregelungen zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes40
Übergangsregelungen zum Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 (Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 - HBG 2015/2016)41
Altersentschädigung in besonderen Fällen42
Anwendung der Beihilfevorschriften des Bundes43
Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung44
(weggefallen)44a
Übergangsregelungen zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes45
Übergangsregelungen zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes45a
Übergangsregelung zum Fünfzehnten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes45b
Erstattung von Beiträgen zur Rentenversicherung46
Inkrafttreten47
  
Anlage I Anlage 1


/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/SächsAbgG,SN - Abgeordnetengesetz/
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