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Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2007 und 2008 im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2007 und 2008)
Art. 10 HBeglG 07/08 – Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
§ 11 des Gesetzes über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG) vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 257, 258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
In Nummer 1 werden die Wörter "die Regionalschulämter" durch die Wörter "die Sächsische Bildungsagentur" ersetzt.
- b)
In Nummer 2 werden die Wörter "Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung - Comenius-Institut -" durch das Wort "Bildungsinstitut" ersetzt.
- c)
Folgender Satz wird angefügt:
"Das Staatsministerium für Kultus kann Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur einrichten und aufheben."
- 2.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
In Satz 1 werden die Wörter "Regionalschulämter nehmen" durch die Wörter "Sächsische Bildungsagentur nimmt" ersetzt.
- b)
In Satz 2 Nr. 1 werden die Wörter "Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung - Comenius-Institut -" durch das Wort "Bildungsinstitut" ersetzt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/HBeglG 07/08,SN - Haushaltsbegleitgesetz 2007/2008/
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=2592359,11
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