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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: LAbgG
Gliederungs-Nr.: 1101-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin
(LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)

Vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 674) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 10. März 2022 (GVBl. S. 106)

Übersicht §§
  
Erster Teil  
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus 1
  
Zweiter Teil  
Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus und Beruf; Verhaltensregeln 2 - 5a
  
Dritter Teil  
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung 6 - 26a
  
Erster Abschnitt 
Leistungen an Abgeordnete6 - 9
  
Zweiter Abschnitt 
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus10 - 18
  
Dritter Abschnitt 
Kranken- und Unfallversicherung, Unterstützungen19 - 20
  
Vierter Abschnitt 
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen21
  
Fünfter Abschnitt 
Gemeinsame Vorschriften22 - 26a
  
Vierter Teil  
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus und in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes 27 - 34b
  
Erster Abschnitt 
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat27 - 34a
  
Zweiter Abschnitt 
Vereinbarkeit von Amt und Mandat34b
  
Fünfter Teil  
Ergänzende Vorschriften, Übergangsvorschriften 35 - 41
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz - LAbgG) vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 674)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/LAbgG,BE - Landesabgeordnetengesetz/
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