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Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: EigAnVO
Gliederungs-Nr.: 2020-1-10
Normtyp: Rechtsverordnung

Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)

Vom 5. Oktober 1999 (GVBl. S. 373)

Geändert durch Verordnung vom 13. Dezember 2023 (GVBl. S. 408)

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Eigenbetriebe  
  
Abschnitt 1  
Verfassung und Verwaltung  
  
Rechtsgrundlagen und Bezeichnung1
Aufgaben des Gemeinderats2
Werkausschuss3
Werkleitung4
Vertretung des Eigenbetriebs5
Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters6
Bedienstete des Eigenbetriebs7
Führung der Eigenbetriebe von Ortsgemeinden8
Zusammenfassung von Betrieben, Nichtanwendung von Bestimmungen9
  
Abschnitt 2  
Wirtschaftsführung und Rechnungswesen  
  
Vermögen des Eigenbetriebs10
Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit11
Kassenführung12
Wirtschaftsjahr13
Aufbau und Leitung des Rechnungswesens14
Wirtschaftsplan15
Erfolgsplan16
Vermögensplan17
Stellenübersicht18
Finanzplanung19
Buchführung und Kostenrechnung20
Zwischenbericht21
Jahresabschluss22
Bilanz23
Gewinn- und Verlustrechnung, Erfolgsübersicht24
Anhang und Anlagennachweis25
Lagebericht26
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts27
  
Teil 2  
Anstalten des öffentlichen Rechts  
  
Rechtsgrundlagen und Bezeichnung 28
Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit29
Kassenführung30
Wirtschaftsjahr31
Rechnungswesen32
Wirtschaftsplan33
Buchführung34
Jahresabschluss35
Lagebericht36
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts37
Vermögensübergang bei Auflösung der Anstalt38
  
Teil 3  
Sonder- und Schlussbestimmungen  
  
Anwendung von Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung39
In-Kraft-Treten40


/Gesetze des Bundes und der Länder/Rheinland-Pfalz/EigAnVO,RP - Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung/
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