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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/VOL/B - Leistungsausführung-Vertragsbed/
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§ 1 VOL/B
Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Bundesrecht
§ 1 VOL/B – Art und Umfang der Leistungen
- 1.
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.
- 2.
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander
- a)
die Leistungsbeschreibung
- b)
Besondere Vertragsbedingungen
- c)
etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen
- d)
etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
- e)
etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
- f)
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/VOL/B - Leistungsausführung-Vertragsbed/
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