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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/RohrLeitErrG,NW - Rohrleitung ErrichtungsG/
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§ 5 RohrLeitErrG
Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und Marl
Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und Marl
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 5 RohrLeitErrG – In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung überprüft bis zum Ablauf des Jahres 2014 und danach alle fünf Jahre die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/RohrLeitErrG,NW - Rohrleitung ErrichtungsG/
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