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Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten und zur Fachangestellten für Bürokommunikation/zum Fachangestellten für Bürokommunikation im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO Verwaltungsberufe)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten und zur Fachangestellten für Bürokommunikation/zum Fachangestellten für Bürokommunikation im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO Verwaltungsberufe)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: APO VwB 2009,NW
Gliederungs-Nr.: 7123
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten und zur Fachangestellten für Bürokommunikation/zum Fachangestellten für Bürokommunikation im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung -
(APO Verwaltungsberufe)

7123

Vom 24. Juli 2009 (GV. NRW. S. 446)

Außer Kraft am 1. August 2014 durch § 16 Absatz 2 der Verordnung vom 11. Juni 2014 (GV. NRW. S. 325) (1)

Aufgrund des § 47 Absatz 1 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) - BBiG i.V.m. § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 15 Buchstabe a der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) (GV. NRW. S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Auflösung des Landesversicherungsamtes vom 20. November 2007 (GV. NRW. S. 588), wird nach Beschlussfassung durch den Berufsbildungsausschuss Folgendes verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Vorbereitung der Prüfung  
  
Prüfungstermine, Aufgabenstellung1
Zulassung2
  
Teil 2  
Durchführung der Prüfung  
  
Gliederung der Prüfung3
Besondere Verhältnisse behinderter Menschen4
Nichtöffentlichkeit5
Leitung, Aufsicht und Niederschrift6
Ausweispflicht und Belehrung7
Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße8
Rücktritt, Nichtteilnahme9
  
Teil 3  
Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses  
  
Bewertungsschlüssel10
Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten11
Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen12
Prüfungszeugnis13
Bescheid über nicht bestandene Prüfung14
  
Teil 4  
Wiederholungsprüfung  
  
Wiederholungsprüfung15
  
Teil 5  
Schlussbestimmungen  
  
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung16
(1) Red. Anm.

Zur weiteren Anwendung s. § 16 der Verordnung vom 11. Juni 2014 (GV. NRW. S. 325)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/APO VwB 2009,NW - APO Verwaltungsberufe/
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