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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: HHG 2022,NW
Gliederungs-Nr.: 630
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022
(Haushaltsgesetz 2022)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1477) (1)

Geändert durch Gesetz vom 8. November 2022 (GV. NRW. S. 979)

Inhaltsübersicht (2) §§
  
Abschnitt 1  
Feststellung des Haushaltsplans  
  
Feststellung des Haushaltsplans1
  
Abschnitt 2  
Besondere Regelungen zu den Einnahmen  
  
Kreditmittel2
Kreditmittel zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft3
Kassenverstärkungskredite4
(frei)5
  
Abschnitt 3  
Besondere Regelungen zu den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
  
Planstellen und Stellen6
Umsetzung des Grundsatzes der Rehabilitation vor Versorgung6a
Verstärkung von Personalausgaben7
Zusätzliche Ausgaben des Landes und der Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern8
Umsetzung von Vorhaben mit zweckgebundenen Mitteln des Bundes8a
Weitergeltung von Verpflichtungsermächtigungen bei Miet- und Bauausgabenbudgetierung9
Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Mietausgabenbudgetierung10
Umsetzung von Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen11
Ausgleichsabgabe12
  
Abschnitt 4  
Besondere Festsetzungen und Bewirtschaftungsregelungen für den Haushaltsplan  
  
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen13
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen14
Veräußerung und Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen15
(frei)16
(frei)17
  
Abschnitt 5  
Bürgschaften, Garantien, sonstige Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen  
  
Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung18
Bürgschaften für Beteiligungen des Landes19
Besondere Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen20
Gewährleistungen21
Garantien22
  
Abschnitt 6  
Weitere Ermächtigungen  
  
Finanzhilfen zur Finanzierung schienengebundener Infrastrukturprojekte im Rheinischen Revier23
Epidemie24
  
Abschnitt 7  
Haushaltsentwicklung  
  
Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens25
  
Abschnitt 8  
Besondere Regelungen für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen, Landesbetriebe und Beteiligungen  
  
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen26
Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen im Hochschulbereich27
  
Abschnitt 9  
Besondere Regelungen für Zuwendungen und die fachbezogene Pauschale  
  
Zuwendungen28
Fachbezogene Pauschale29
Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Glücksspieleinnahmen30
  
Abschnitt 10  
Besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Abfederung der Folgen der Corona-Krise  
  
Einrichtung von Titeln, Titelgruppen, Haushaltsvermerken und Verpflichtungsermächtigungen31
Ausgaben für Leistungen aus Gründen der Billigkeit32
Haftungsfreistellung zugunsten der NRW.BANK33
Absicherung von Liquiditätsnothilfen an die Kommunen - Programm "KommunalCorona"33a
Kreditierung Steuerverbund Kommunen33b
  
Abschnitt 11  
Schlussvorschriften  
  
Weitergeltung34
Inkrafttreten35
  
Anlage  
  
Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 Anlage
(2) Red. Anm.:

Diese Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HHG 2022,NW - Haushaltsgesetz 2022/
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