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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 22/23,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2022/2023/
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§ 2 ZZV hF WS 22/23
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2022/2023
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2022/2023
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 2 ZZV hF WS 22/23
Für die Bestimmung der Zulassungszahl und die Vergabe der danach verfügbaren Studienplätze gelten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften der §§ 34 und 35 der Vergabeverordnung NRW vom 13. November 2020 (GV. NRW. S. 1060), die zuletzt durch Verordnung vom 23. Mai 2022 (GV. NRW. S. 739) geändert worden ist.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 22/23,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2022/2023/
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