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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 09/10,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2009/2010/
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§ 3 ZZV hF WS 09/10
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2009/2010
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2009/2010
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 3 ZZV hF WS 09/10
Die im vorklinischen Teil des Studiengangs Medizin eingeschriebenen Studierenden können nach dem Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung das Studium im ersten Fachsemester des klinischen Teils des Studiengangs Medizin an ihrer Hochschule, die zum Sommersemester 2010 an der Universität Bochum im vorklinischen Teil des Studiengangs Medizin eingeschriebenen Studierenden an der Universität Duisburg-Essen, Standort Essen, fortsetzen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 09/10,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2009/2010/
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