Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/WoZustV,NW - Wohnraumförderung-Zuständigkeitsverordnung/
Dokument
§ 1 WoZustV
Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens
Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 1 WoZustV – Aufgaben der Bewilligungsbehörden
(1) Die Aufgabe der Bewilligung von Darlehen und Zuschüssen zur sozialen Wohnraumförderung wird von den Kreisen und kreisfreien Städten (Bewilligungsbehörden) wahrgenommen.
(2) Die Bewilligungsbehörden nehmen die Aufgaben der Bewilligungsstelle für den Bergarbeiterwohnungsbau im Sinne des § 11 Abs. 7 (Zustimmung zu Modernisierung) der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. BV) wahr.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/WoZustV,NW - Wohnraumförderung-Zuständigkeitsverordnung/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146975,2
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146975,2
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.