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Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2009
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2009
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZZV SS2009,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2009

Vom 23. Dezember 2008 (GV. NRW. 2009 S. 8)

Aufgrund der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 vom 21. November 2006 (GV. NRW. S. 604) und der §§ 10 Abs. 2 und 11 des Hochschulzulassungsgesetzes NW 1993 vom 11. Mai 1993 (GV. NRW. S. 204), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710), wird verordnet:



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV SS2009,NW - Zulassungszahlenverordnung SS 2009/
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