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Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: PartG
Gliederungs-Nr.: 112-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die politischen Parteien
(Parteiengesetz)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149)

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 70)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien1
Begriff der Partei2
Aktiv- und Passivlegitimation3
Name4
Gleichbehandlung5
  
Zweiter Abschnitt  
Innere Ordnung  
  
Satzung und Programm6
Gliederung7
Organe8
Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung)9
Rechte der Mitglieder10
Vorstand11
Allgemeine Parteiausschüsse12
Zusammensetzung der Vertreterversammlungen13
Partei Schiedsgerichte14
Willensbildung in den Organen15
Maßnahmen gegen Gebietsverbände16
  
Dritter Abschnitt  
Aufstellung von Wahlbewerbern  
  
Aufstellung von Wahlbewerbern17
  
Vierter Abschnitt  
Staatliche Finanzierung  
  
Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung18
Antragstellung für die staatliche Teilfinanzierung19
Festsetzungsverfahren19a
Abschlagszahlungen20
Bereitstellung von Bundesmitteln und Auszahlungsverfahren sowie Prüfung durch den Bundesrechnungshof21
Parteiinterner Finanzausgleich22
  
Fünfter Abschnitt  
Rechenschaftslegung  
  
Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung23
Prüfung des Rechenschaftsberichts23a
Anzeigepflicht bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht23b
Rechenschaftsbericht24
Spenden25
Begriff der Einnahme26
Begriff der Ausgabe26a
Einzelne Einnahmearten27
Werbemaßnahmen anderer27a
Vermögensbilanz28
Prüfung des Rechenschaftsberichts29
Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk30
Prüfer31
  
Sechster Abschnitt  
Verfahren bei unrichtigen Rechenschaftsberichten sowie Straf- und Bußgeldvorschriften  
  
Rückforderung der staatlichen Finanzierung31a
Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts31b
Rechtswidrig erlangte oder nicht veröffentlichte Spenden31c
Strafvorschriften31d
Bußgeldvorschriften 31e
  
Siebenter Abschnitt  
Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien  
  
Vollstreckung32
Verbot von Ersatzorganisationen33
  
Achter Abschnitt  
Schlussbestimmungen  
  
(Änderung des Einkommensteuergesetzes)34
(Änderung des Körperschaftsteuergesetzes)35
(Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften)36
Nichtanwendbarkeit von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs37
Zwangsmittel38
Abschlussregelung39
(weggefallen)40
(In-Kraft-Treten)41


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/PartG - Parteiengesetz/
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