Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/HoheitzeichG,MV - HoheitszeichenG/
Dokument
§ 5 HoheitzeichG
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes (Hoheitszeichengesetz)
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes (Hoheitszeichengesetz)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
§ 5 HoheitzeichG – Amtsschilder
Die Landesbehörden führen zur Kennzeichnung des Gebäudes, in dem sie ihren Sitz haben, ein Amtsschild.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/HoheitzeichG,MV - HoheitszeichenG/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=187966,6
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=187966,6
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.