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Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: GstG
Gliederungs-Nr.: 2033-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst
(Gleichstellungsgesetz - GstG)

Vom 13. Dezember 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 562)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 464)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 28 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Inhaltsverzeichnis §§
  
Abschnitt I  
Einleitende Vorschriften  
  
Gesetzeszweck1
Geltungsbereich2
  
Abschnitt II  
Maßnahmen zur Gleichstellung  
  
Vergabe von Ausbildungsplätzen3
Einstellung4
Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten5
Härteklausel6
Arbeitsplatzausschreibung7
Auswahlgrundsätze8
Höchstaltersgrenzen9
Fort- und Weiterbildung10
Frauenförderplan11
Teilzeitbeschäftigung12
Beurlaubung13
Familiengerechte Arbeitszeit14
Gremienbesetzung15
Verbot sexueller Belästigung16
  
Abschnitt III  
Gleichstellungsbeauftragte  
  
Geltungsbereich17
Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten18
Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in Fachangelegenheiten19
Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in Personalangelegenheiten20
Fachliche Weisungsfreiheit der Gleichstellungsbeauftragten21
Widerspruchsrecht der Gleichstellungsbeauftragten22
Geltung für die Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden, Kreise, Ämter und Hochschulen23
  
Abschnitt IV  
Schlussvorschriften  
  
Berichtspflicht24
Änderung des Landesbeamtengesetzes25
Übergangsvorschriften26
In-Kraft-Treten27


/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/GstG,SH - Gleichstellungsgesetz/
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