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Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: KrO NRW
Gliederungs-Nr.: 2021
Normtyp: Gesetz

Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136) (1)

Inhaltsübersicht (2) §§
  
1. Teil  
Grundlagen der Kreisverfassung  
  
Wesen der Kreise1
Wirkungsbereich2
Gleichstellung von Frau und Mann3
Geheimhaltung4
Satzungen5
Einrichtungen und Lasten6
Anschluss- und Benutzungszwang7
Verwaltung8
Wirtschaftsführung9
Aufsicht10
Funktionsbezeichnungen11
Name, Bezeichnung und Sitz12
Siegel, Wappen und Flaggen13
  
2. Teil  
Kreisgebiet  
  
Kreisgebiet14
Gebietsbestand15
Gebietsänderung16
Gebietsänderungsverträge17
Durchführung der Gebietsänderung18
Wirkungen der Gebietsänderung19
  
3. Teil  
Einwohner und Bürger  
  
Einwohner20
Anregungen und Beschwerden21
Einwohnerantrag22
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid23
Transparenzpflichten bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid23a
Ehrenamtliche Tätigkeit und Ehrenamt24
  
4. Teil  
Kreistag  
  
Allgemeines25
Zuständigkeiten des Kreistags26
Wahl der Kreistagsmitglieder27
Rechte und Pflichten der Kreistagsmitglieder28
Freistellung29
Entschädigung der Kreistagsmitglieder30
Aufwandsentschädigung31
Einberufung des Kreistags32
Einberufung von Sitzungen in besonderen Ausnahmefällen32a
Tagesordnung und Öffentlichkeit der Kreistagssitzungen33
Beschlussfähigkeit des Kreistags34
Abstimmungen35
Ordnung in den Sitzungen36
Niederschrift der Kreistagsbeschlüsse37
Behandlung der Kreistagsbeschlüsse38
Widerspruch und Beanstandung39
Fraktionen40
Bildung von Ausschüssen41
Hybride Sitzungen der Ausschüsse41a
  
5. Teil  
Landrat  
  
Zuständigkeiten des Landrats42
Abgabe von Erklärungen43
Wahl des Landrats44
Abwahl des Landrats45
Wahl der Stellvertreter des Landrats46
Bestellung des allgemeinen Vertreters47
Teilnahme an den Sitzungen48
Bedienstete des Kreises49
  
6. Teil  
Kreisausschuss  
  
Zuständigkeiten des Kreisausschusses50
Zusammensetzung des Kreisausschusses51
Verfahren des Kreisausschusses52
  
7. Teil  
Haushaltswirtschaft, wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung  
  
Haushaltswirtschaft und Prüfung53
Haushaltssatzung54
Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden55
Kreisumlage56
Ausgleichsrücklage56a
Haushaltssicherungskonzept56b
Sonderumlage56c
  
8. Teil  
Aufsicht und staatliche Verwaltung im Kreis  
  
Aufsicht57
Träger der staatlichen Verwaltung58
Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde59
Verantwortung des Landrats60
Dienstkräfte, Bereitstellung von Einrichtungen61
Ehrenbeamte62
  
9. Teil  
Übergangs- und Schlussvorschriften, Sondervorschriften  
  
Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung63
Auftragsangelegenheiten64
Durchführung des Gesetzes65
Übergangsregelungen66
Inkrafttreten67
(1) Red. Anm.:

Nach Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136) gilt das vor dem 31. Dezember 2023 geltende Recht für bis zum 15. März 2024 beschlossene und veröffentlichte Haushaltssatzungen fort.

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/KrO NRW,NW - Kreisordnung NRW/
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