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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/VermFRegG,NW - Vermögensrechtliche Folgen-RegelungsG/
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§ 1 VermFRegG
Gesetz zur Regelung vermögensrechtlicher Folgen der Verlagerung von Aufgaben der Landschaftsverbände auf andere kommunale Träger
Gesetz zur Regelung vermögensrechtlicher Folgen der Verlagerung von Aufgaben der Landschaftsverbände auf andere kommunale Träger
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 1 VermFRegG – Interkommunaler Vermögensübergang
Soweit Aufgaben der Landschaftsverbände auf andere kommunale Körperschaften übergehen, geht das zur Aufgabenerfüllung erforderliche bzw. bestimmte Vermögen auf den neuen Aufgabenträger über. Die Beteiligten können einvernehmlich Regelungen über einen angemessenen finanziellen Ausgleich treffen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/VermFRegG,NW - Vermögensrechtliche Folgen-RegelungsG/
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