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§ 1 VermFRegG
Gesetz zur Regelung vermögensrechtlicher Folgen der Verlagerung von Aufgaben der Landschaftsverbände auf andere kommunale Träger
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Regelung vermögensrechtlicher Folgen der Verlagerung von Aufgaben der Landschaftsverbände auf andere kommunale Träger
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: VermFRegG,NW
Gliederungs-Nr.: 2022
Normtyp: Gesetz

§ 1 VermFRegG – Interkommunaler Vermögensübergang

Soweit Aufgaben der Landschaftsverbände auf andere kommunale Körperschaften übergehen, geht das zur Aufgabenerfüllung erforderliche bzw. bestimmte Vermögen auf den neuen Aufgabenträger über. Die Beteiligten können einvernehmlich Regelungen über einen angemessenen finanziellen Ausgleich treffen.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/VermFRegG,NW - Vermögensrechtliche Folgen-RegelungsG/
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