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Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: BHKG
Gliederungs-Nr.: 213
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)

Vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762)

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Ziel und Anwendungsbereich, Aufgaben und Träger  
  
Ziel und Anwendungsbereich1
Aufgabenträger2
Aufgaben der Gemeinden3
Aufgaben der Kreise4
Aufgaben des Landes5
Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf dem Rhein6
  
Teil 2  
Organisation  
  
Kapitel 1  
Feuerwehr  
  
Arten7
Berufsfeuerwehren8
Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr9
Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr10
Leitung der Freiwilligen Feuerwehr11
Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeisterinnen und Bezirksbrandmeister12
Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren13
Pflichtfeuerwehren14
Betriebsfeuerwehren15
Werkfeuerwehren16
Verbände der Feuerwehren17
  
Kapitel 2  
Katastrophenschutz  
  
Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen18
Regieeinheiten19
  
Kapitel 3  
Rechtsstellung der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren und Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz  
  
Dienstpflichten, Freistellung20
Lohnfortzahlung, Verdienstausfall21
Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung, Ersatz von Schäden22
  
Teil 3  
Gesundheitswesen  
  
Einsatz im Rettungsdienst23
Zusammenarbeit im Gesundheitswesen24
  
Teil 4  
Einrichtungen, vorbeugende und vorbereitende Maßnahmen  
  
Kapitel 1  
Vorbeugender Brandschutz  
  
Brandschutzdienststelle25
Brandverhütungsschau26
Brandsicherheitswachen27
  
Kapitel 2  
Einrichtungen und vorbereitende Maßnahmen für Schadens- und Großeinsatzlagen sowie Katastrophen  
  
Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst28
Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen, von denen besondere Gefahren ausgehen29
Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen30
Externe Nottallpläne für bergbauliche Abfallentsorgungseinrichtungen31
Ausbildung, Fortbildung und Übungen32
  
Teil 5  
Durchführung der Abwehrmaßnahmen  
  
Kapitel 1  
Einsatzleitung  
  
Einsatzleitung33
Befugnisse der Einsatzleitung34
  
Kapitel 2  
Krisenmanagement  
  
Grundsätze für das Krisenmanagement35
Krisenstab bei Großeinsatzlagen und Katastrophen36
Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen37
Auskunftsstelle38
  
Kapitel 3  
Überörtliche Hilfeleistung  
  
Gegenseitige und landesweite Hilfe39
Auswärtige Hilfe40
  
Teil 6  
Rechte und Pflichten der Bevölkerung  
  
Vermeidung von Gefahren41
Meldepflicht42
Hilfeleistungspflichten43
Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer44
Entschädigung45
Verarbeitung personenbezogener Daten46
Datenübermittlung47
Einschränkung von Grundrechten48
Bußgeldvorschriften49
  
Teil 7  
Kosten  
  
Kostenträger50
Kosten der anerkannten Hilfsorganisationen, Zuwendungen des Landes51
Kostenersatz52
  
Teil 8  
Aufsicht  
  
Aufsichtsbehörden53
Unterrichtungs- und Weisungsrechte54
  
Teil 9  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Zuständigkeiten anderer Behörden55
Verordnungs- und Satzungsermächtigungen56
Anhörung von Verbänden57
Übergangsbestimmungen58
Inkrafttreten, Außerkrafttreten59
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/BHKG,NW - Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz/
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