Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/LUVPG,SH - Landes-UVP-Gesetz/
Dokument
§ 5 LUVPG
Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG)
Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
§ 5 LUVPG – Landschaftsplanungen
(1) Bei der Aufstellung oder Änderung von Landschaftsplanungen nach den §§ 10 und 11 BNatSchG sowie den §§ 6 und 7 des Landesnaturschutzgesetzes sind in die Darstellung und Begründung nach § 9 Absatz 2 und 3 BNatSchG die Umweltauswirkungen auf die in § 2 Absatz 1 UVPG genannten Schutzgüter aufzunehmen. Die Begründung der Landschaftsplanungen erfüllt die Funktion eines Umweltberichtes nach § 40 UVPG.
(2) Die Inhalte von Landschaftsplanungen, bei denen eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt worden ist, sollen bei der Umweltprüfung anderer Pläne und Programme herangezogen werden. § 40 Absatz 4 UVPG und § 9 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG finden entsprechende Anwendung.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/LUVPG,SH - Landes-UVP-Gesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=217035,6
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=217035,6
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.