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- §§ 13 - 38, Abschnitt III - Verfahren bei Todeserklärungen
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- § 19 VerschG, Erlass des Aufgebots
- § 20 VerschG, Öffentliche Bekanntmachung des Aufgebots
- § 21 VerschG, Aufgebotsfrist
- § 22 VerschG, Gelegenheit zur Äußerung
- § 22a VerschG, Beweiskraft der Eintragung im Sterberegister
- § 23 VerschG, Feststellung der Todeszeit
- § 24 VerschG, Öffentliche Bekanntmachung der Todeserklärung
- § 25 VerschG, Zustellung des die Todeserklärung ablehnenden Beschlusses
- § 26 VerschG, Beschwerde
- § 27 VerschG, Öffentliche Bekanntmachung bei Aufhebung des Todeserklärungsbeschlusses
- § 28 VerschG, Beschlüsse, die auf Rechtsbeschwerde ergehen
- § 29 VerschG, Wirksamkeit der Beschlüsse
- § 30 VerschG, Antrag auf Aufhebung der Todeserklärung
- § 31 VerschG, Verfahren bei Aufhebung der Todeserklärung
- § 32 VerschG, Beschluss über die Aufhebung der Todeserklärung
- § 33 VerschG, Rechtsmittel im Verfahren zur Aufhebung der Todeserklärung
- § 33a VerschG, Antrag auf Änderung der Feststellung der Todeszeit
- § 34 VerschG, Kostenlast
- § 35 VerschG, Kostenfestsetzung
- § 36 VerschG, Beschwerde gegen Kostenentscheidungen
- § 37 VerschG, Abänderung der Kostenfestsetzung
- § 38 VerschG, Zwangsvollstreckung aus Kostenentscheidungen