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Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz - WbG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz - WbG)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: WbG
Gliederungs-Nr.: 223
Normtyp: Gesetz

Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
(Weiterbildungsgesetz - WbG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 2000 (GV. NRW. S. 390)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2021 (GV. NRW. S. 894)

Auf Grund des Artikels 4 des Gesetzes zur Modernisierung der Weiterbildung vom 19. Oktober 1999 (GV. NRW. S. 574) wird nachstehend der Wortlaut des Weiterbildungsgesetzes (WbG) in der vom 1. Januar 2000 an geltenden Fassung bekannt gemacht, wie er sich aus

  1. 1.

    der Bekanntmachung der Neufassung des Weiterbildungsgesetzes vom 7. Mai 1982 (GV. NRW. S. 276)

  2. 2.

    dem Ersten Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (Erstes Modernisierungsgesetz - 1. ModernG NRW) vom 15. Juni 1999 (GV. NRW. S. 386)

  3. 3.

    dem Gesetz zur Modernisierung der Weiterbildung vom 19. Oktober 1999 (GV. NRW. S. 574)

Inhaltsübersicht §§
  
I. Abschnitt  
Grundsätze  
  
Recht auf Weiterbildung1
Gesamtbereich der Weiterbildung2
Aufgaben der Weiterbildung3
Sicherung der Weiterbildung4
Zusammenarbeit5
Prüfungen6
Förderung der Weiterbildung7
Unterschiedsbetrag8
Ausbildung9
  
II. Abschnitt  
Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft von Gemeinden und Gemeindeverbänden  
  
Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der Weiterbildung10
Grundversorgung11
Personalstruktur12
Zuweisungen des Landes13
Maßnahmen für regionale Bildungsentwicklung13a
  
III. Abschnitt  
Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft  
  
Allgemeines14
Anerkennungsvoraussetzungen15
Finanzierung von Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft16
Förderung von Einrichtungen der politischen Bildung16a
  
IV. Abschnitt  
Förderung der Entwicklung, neue Zugänge und Innovationen  
  
Entwicklung und neue Zugänge17
Entwicklungspauschale18
Innovationsfonds19
  
V. Abschnitt  
Weitere Förderungen und Förderverfahren  
  
Investitionskosten20
Weitere Landesförderungen21
Förderungsvoraussetzungen und -verfahren22
  
VI. Abschnitt  
Qualitätssicherung und Berichtswesen  
  
Weiterbildungskonferenz23
Regionalkonferenz24
Landesweiterbildungsbeirat25
Berichtswesen Weiterbildung NRW26
Berichterstattung27
  
VII. Abschnitt  
Inkrafttreten, Übergang  
  
Inkrafttreten, Übergang28


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/WbG,NW - Weiterbildungsgesetz/
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