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Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung - PO-Externe-A)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung - PO-Externe-A)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: PO-Externe-A
Gliederungs-Nr.: 223
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Abiturprüfung für Externe
(Externen-Abiturprüfungsordnung - PO-Externe-A)

Vom 30. Januar 2000 (GV. NRW. S. 140)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. März 2023 (GV. NRW. S. 217)

Aufgrund des § 52 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Ausschusses des Landtags verordnet:

Inhalt (1) §§
  
1. Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Zweck der Prüfung, Geltungsbereich1
Prüfungsanforderungen2
Zeit, Ort und Gliederung der Prüfung, Gesamtqualifikation3
  
2. Abschnitt  
Zulassung  
  
Zulassung zur Prüfung4
Information und Beratung5
  
3. Abschnitt  
Prüfungsausschüsse  
  
Zentraler Abiturausschuss6
Fachprüfungsausschüsse7
Stimmberechtigung, Beschlussfassung, Gäste8
  
4. Abschnitt  
Ablauf und Verfahren der Abiturprüfung  
  
Prüfungsfächer9
Wahl der Prüfungsfächer10
Leistungsbewertung und Punktsystem11
Schriftliche Prüfungsarbeiten im ersten Prüfungsteil12
Feststellung der Prüfungsleistungen im ersten Prüfungsteil13
Gestaltung der mündlichen Prüfung im ersten und zweiten Prüfungsteil14
Niederschriften15
  
5. Abschnitt  
Abschluss der Abiturprüfung, Wiederholung, Weitere Berechtigungen  
  
Feststellung der Prüfungsleistungen und der Gesamtqualifikation16
Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife17
Wiederholung18
Weitere Berechtigungen19
  
6. Abschnitt  
Schlussbestimmungen  
  
Ergänzende Bestimmung für Prüflinge mit Behinderung20
Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis21
Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten22
Widerspruch und Akteneinsicht23
Inkrafttreten24
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/PO-Externe-A,NW - Externen-Abiturprüfungsordnung/
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