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Verordnung über die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung der Polizei - LVOPol)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung der Polizei - LVOPol)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LVOPol
Gliederungs-Nr.: 203012
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen
(Laufbahnverordnung der Polizei - LVOPol)

Vom 4. Juni 2021 (GV. NRW. S. 684, 2022 S. 350)

Auf Grund des § 110 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642) verordnet das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen:

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Abschnitt 1  
Gemeinsame Vorschriften  
  
Geltungsbereich1
Laufbahn, Ämter, Amtsbezeichnung2
Einstellung3
Befähigung für die Laufbahnabschnitte4
Probezeit5
Nachteilsausgleich6
Berufliche Entwicklung in den Laufbahnabschnitt II7
Beförderung8
Dienstzeiten9
Fortbildung, Führungsfortbildung10
  
Abschnitt 2  
Laufbahnabschnitt II Aufnahme in den Bildungsgang Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst  
  
Praktikum im Bildungsgang Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst11
Voraussetzungen für die Vergabe eines Praktikumsplatzes bei der Polizei Nordrhein-Westfalen12
Auswahlverfahren13
Vergabe des Praktikumsplatzes und des Schulplatzes14
  
Abschnitt 3  
Laufbahnabschnitt II  
  
Unterabschnitt 1  
Einstellung in den Laufbahnabschnitt II  
  
Einstellung15
Vorbereitungsdienst, II. Fachprüfung16
  
Unterabschnitt 2  
Zulassung von Beamtinnen und Beamten zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II  
  
Zulassungsvoraussetzungen17
Zulassungstermin18
Zulassungsverfahren19
Zulassung20
Ausbildung, II. Fachprüfung21
  
Abschnitt 4  
Laufbahnabschnitt III  
  
Unterabschnitt 1  
Einstellung in den Laufbahnabschnitt III  
  
Einstellung, Direkteinstieg22
  
Unterabschnitt 2  
Zulassung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III  
  
Zulassungsvoraussetzungen23
Auswahlverfahren24
Zulassung zur Ausbildung25
Ausbildung und III. Fachprüfung26
  
Abschnitt 5  
Ergänzende Vorschriften  
  
Modulare Qualifizierung für den Laufbahnabschnitt III27
Übernahme von Beamtinnen und Beamten anderer Laufbahnen28
Ernennung früherer Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamter und Übernahme von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten anderer Dienstherren29
  
Abschnitt 6  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Übernahme von Führungsaufgaben30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten31
  
Anlage 
  
LaufbahnabschnitteAnlage
(1) Red. Anm.:

Diese Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/LVOPol,NW - Laufbahnverordnung der Polizei/
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