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/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/AGFGO LSA,ST - Ausführungsgesetz-Finanzgerichtsordnung/
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§ 2 AGFGO LSA
Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung für das Land Sachsen-Anhalt (AGFGO LSA)
Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung für das Land Sachsen-Anhalt (AGFGO LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
§ 2 AGFGO LSA – Gerichtsbezirk und Bezeichnung
(1) Der Bezirk des Finanzgerichts umfasst das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt.
(2) Das Gericht führt die Bezeichnung "Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt".
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/AGFGO LSA,ST - Ausführungsgesetz-Finanzgerichtsordnung/
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