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Verordnung über die Kassen- und Buchführung der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Kommunalkassen- und Buchführungsverordnung - KomKBVO)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Verordnung über die Kassen- und Buchführung der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Kommunalkassen- und Buchführungsverordnung - KomKBVO)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: KomKBVO
Gliederungs-Nr.: 2020.101
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Kassen- und Buchführung der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung
(Kommunalkassen- und Buchführungsverordnung - KomKBVO)

Vom 25. März 2021 (GVBl. LSA S. 133)

Aufgrund des § 161 Abs. 1 Nr. 9 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712, 713), in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 2 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 24. Mai/7. Juni 2016 (MBl. LSA S. 369), zuletzt geändert durch Beschluss vom 28. Juli 2020 (MBl. LSA 289), wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Kommunalkasse, Kassengeschäfte 
  
Kommunalkasse1
Kassengeschäfte2
Sachliche und rechnerische Feststellung3
Übertragung von Kassengeschäften4
Fremde Kassengeschäfte5
  
Abschnitt 2 
Anordnungswesen 
  
Allgemeines6
Kassenanordnung7
Form und Inhalt von Zahlungsanordnungen8
Zahlungsanordnung für das Lastschriftverfahren9
Ausnahmen vom Erfordernis der Zahlungsanordnung10
  
Abschnitt 3 
Liquidität, Zahlungsverkehr 
  
Ermittlung der Liquidität, Liquiditätsplanung und -sicherstellung11
Auszahlungen12
Einsatz elektronischer Bezahlsysteme (E-Payment) und Schecks13
Zahlstellen14
Handvorschüsse, Einzahlungskassen, Zahlungen mit Hilfe von Automaten15
Verfahren bei Stundung und zwangsweiser Einziehung16
  
Abschnitt 4 
Verwaltung der Geldbestände und der Zahlungsmittel, Verwahrung von Wertgegenständen 
  
Verwaltung der Geldbestände17
Verwaltung der Zahlungsmittel18
Verwahrung von Wertgegenständen19
  
Abschnitt 5 
Buchführung, Aufbewahrung der Unterlagen 
  
Buchführung20
Absetzungen von Einzahlungen und Auszahlungen21
Tagesabschluss und Abschluss der Finanzmittelkonten22
Bücher, Belege23
Aufbewahrung und Sicherung der Unterlagen24
  
Abschnitt 6 
Einsatz von elektronischen Verfahren 
  
Mindestanforderungen an elektronische Verfahren25
Elektronische Rechnungsbearbeitung26
Elektronische Archivierung27
Berechtigungsverwaltung28
  
Abschnitt 7 
Örtliche Prüfung 
  
Zahl der örtlichen Prüfungen29
Inhalt der örtlichen Prüfungen30
Bericht über die örtlichen Prüfungen31
  
Abschnitt 8 
Begriffsbestimmungen, Sonderkassen und Schlussvorschriften 
  
Begriffsbestimmungen32
Sonderkassen33
Sprachliche Gleichstellung34
Inkrafttreten, Außerkrafttreten35


/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/KomKBVO,ST - Kommunalkassen- und Buchführungsverordnung/
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