Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/LRKG,NW - Landesreisekostengesetz/
Dokument
§ 17 LRKG
Reisekostengesetz Nordrhein-Westfalen (Landesreisekostengesetz - LRKG)
Reisekostengesetz Nordrhein-Westfalen (Landesreisekostengesetz - LRKG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 17 LRKG – Übertragungsbefugnis bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen Körperchaften des öffentlichen Rechts
Soweit dieses Gesetz der obersten Dienstbehörde gestattet, ihre Befugnisse zu übertragen, gelten bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden für die Übertragung die Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts. Dies gilt entsprechend für die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/LRKG,NW - Landesreisekostengesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9933835,18
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9933835,18
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.