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Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: LBG
Gliederungs-Nr.: 210-8
Normtyp: Gesetz

Beamtengesetz für das Land Brandenburg
(Landesbeamtengesetz - LBG)

Vom 3. April 2009 (GVBl. I S. 26) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2024 (GVBl. I Nr. 13) (2)

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Vorschriften, Beamtenverhältnis  
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten, Aufsicht2
Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis3
Zuständigkeit für die Ernennung, Wirksamwerden4
Ernennungsverbot im zeitlichen Zusammenhang mit der Wahl zum Landtag Brandenburg5
Stellenausschreibung6
Feststellung und Rechtsfolgen der Nichtigkeit der Ernennung7
Rücknahme der Ernennung8
  
Abschnitt 2  
Laufbahnen  
  
Laufbahn, Laufbahngruppen, Laufbahnordnungsbehörde9
Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen10
Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst, Verordnungsermächtigung11
Rechtsstellung im Vorbereitungsdienst12
Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst13
Anerkennung der bei einem anderen Dienstherrn erworbenen Laufbahnbefähigung14
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund des Gemeinschaftsrechts15
Nichtanwendung des Brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes15a
Andere Bewerber16
Einstellung17
Probezeit, Feststellung der gesundheitlichen Eignung18
Dienstliche Beurteilung, Verordnungsermächtigungen19
Beförderungen20
Laufbahnwechsel21
Aufstieg22
Fortbildung, Personalentwicklung23
Benachteiligungsverbot, Nachteilsausgleich, Vielfalt24
Rechtsverordnungen über Laufbahnen25
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen26
  
Abschnitt 3  
Umsetzung, landesinterne Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften  
  
Grundsatz27
Umsetzung28
Abordnung29
Versetzung30
Umbildung von Körperschaften31
  
Abschnitt 4  
Beendigung des Beamtenverhältnisses  
  
Unterabschnitt 1  
Entlassung, Verlust der Beamtenrechte  
  
Verfahren der Entlassung kraft Gesetzes32
Entlassung durch Verwaltungsakt32a
Verfahren der Entlassung durch Verwaltungsakt33
Zuständigkeit für die Entlassung, Wirkung der Entlassung34
Wirkung des Verlustes der Beamtenrechte und eines Wiederaufnahmeverfahrens35
Gnadenrecht36
  
Unterabschnitt 2  
Dienstunfähigkeit  
  
Dienstunfähigkeit37
Dienstunfähigkeit eines Beamten auf Probe38
Dienstunfähigkeit eines Beamten auf Zeit39
Feststellung der Dienstunfähigkeit auf Antrag des Beamten40
Feststellung der Dienstunfähigkeit von Amts wegen41
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit42
Ärztliche Untersuchung, Übermittlung ärztlicher Daten, Gendiagnostik43
  
Unterabschnitt 3  
Ruhestand, einstweiliger Ruhestand  
  
Wartezeit44
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze45
Ruhestand auf Antrag46
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Körperschaften47
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden48
Beginn des einstweiligen Ruhestandes49
Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand50
Beginn des Ruhestandes51
  
Abschnitt 5  
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis  
  
Unterabschnitt 1  
Allgemeine Pflichten und Rechte  
  
Verfassungstreue, Diensteid52
Ausschluss von Amtshandlungen53
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte54
Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten55
Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aussagegenehmigung, Übermittlungen bei Strafverfahren56
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen57
Wohnung und Aufenthalt, Betreuung bei Übungen und besonderen Einsätzen58
Erscheinungsbild, Dienstkleidung, Verordnungsermächtigung59
Verjährung von Schadensersatzansprüchen60
Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung61
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen62
Reise- und Umzugskosten63
Dienstjubiläen64
Verzinsung, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Rückforderung65
Ersatz von Sachschäden66
Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Dienstherrn67
Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen67a
Dienstzeugnis68
Amtsbezeichnung69
Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz70
Mutterschutz, Elternzeit71
  
Unterabschnitt 2  
Wahl eines Beamten in eine gesetzgebende Körperschaft  
  
Ruhen der Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis72
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats73
Nichtanrechnung der Ruhenszeit auf die Dienstzeit74
Beamte auf Zeit und Beamte im einstweiligen Ruhestand75
  
Unterabschnitt 3  
Arbeitszeit, Urlaub und Dienstbefreiung  
  
Arbeitszeit76
Dienstbefreiung, Erholungs-, Wahlvorbereitungs- und Mandatsurlaub77
Teilzeitbeschäftigung78
Beurlaubung79
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen80
Familienpflegezeit80a
Höchstdauer von Beurlaubungen und unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung81
Hinweispflicht82
  
Unterabschnitt 4  
Nebentätigkeit  
  
Begriffsbestimmungen83
Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit84
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten85
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten, Anzeigepflicht86
Ausübung einer Nebentätigkeit87
Verfahren, Hinweispflicht88
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn89
Rückgriffsanspruch für Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit90
Beendigung von Nebenämtern und -beschäftigungen91
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses92
Rechtsverordnung zur Nebentätigkeit93
  
Unterabschnitt 5  
Personalaktenrecht  
  
Verarbeitung personenbezogener Daten, Inhalt der Personalakte, Zugang zur Personalakte94
Beihilfeakte95
Anhörung96
Auskunft an den betroffenen Beamten97
Übermittlung der Personalakte, Auskunft an Dritte98
Entfernung von Unterlagen99
Aufbewahrungsfristen100
Dateien101
  
Abschnitt 6  
Beschwerden und Vertretung des Dienstherrn  
  
Beschwerden102
Vertretung des Dienstherrn103
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen104
  
Abschnitt 7  
Besondere Beamtengruppen und Beamtenverhältnisse  
  
Unterabschnitt 1  
Politische Beamte, Beamte des Landtages, des Landesrechnungshofes und Beamte an Hochschulen  
  
Politische Beamte105
Beamte des Landtages106
Beamte des Landesrechnungshofes107
Beamte an Hochschulen108
  
Unterabschnitt 2  
Polizeivollzugsdienst  
  
Beamte des Polizeivollzugsdienstes109
Altersgrenzen für die Einstellung von Polizeivollzugsbeamten109a
Altersgrenzenregelungen für den Aufstieg von Polizeivollzugsbeamten109b
Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand für Polizeivollzugsbeamte, besonderes Teilzeitmodell110
Laufbahnen111
Gemeinschaftsunterkunft und -verpflegung112
Dienstkleidung113
Freie Heilfürsorge114
Gesundheitsfürsorge115
Polizeidienstunfähigkeit116
  
Unterabschnitt 3  
Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes  
  
Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes117
  
Unterabschnitt 4  
Beamte im Justizvollzugsdienst  
  
Beamte im Justizvollzugsdienst118
  
Unterabschnitt 5  
Ehrenbeamte  
  
Ehrenbeamte119
  
Unterabschnitt 6  
Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe  
  
Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe120
  
Abschnitt 8  
Beamte auf Zeit  
  
Vorbehalt des Gesetzes121
Beamte auf Zeit122
Kommunale Wahlbeamte123
Beamte des Landes auf Lebenszeit als kommunale Wahlbeamte124
  
Abschnitt 9  
Landespersonalausschuss  
  
Aufgaben125
Mitglieder126
Rechtsstellung der Mitglieder127
Geschäftsordnung, Sitzungen, Beschlüsse128
Beweiserhebungen, Amtshilfe129
  
Abschnitt 10  
Beteiligung von Verbänden und Organisationen  
  
Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Berufsverbände130
Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände131
  
Abschnitt 11  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Verwaltungsvorschriften132
Übergangsregelung zur Altersteilzeit133
(weggefallen)134
Laufbahnrechtliche Übergangsvorschriften135
Übergangsregelung zur dienstlichen Beurteilung136
Übergangsregelungen zur Nebentätigkeit137
Übergangsregelungen für vorhandene Beamte auf Zeit138
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Brandenburgischen Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes vom 3. April 2009 (GVBl. I S. 26)

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 3 des Gesetzes vom 9. April 2024 (GVBl. I Nr. 13) werden durch Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b dieses Gesetzes das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes und nach Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg sowie das Recht auf freie Berufsausübung nach Artikel 49 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg eingeschränkt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Brandenburg/LBG,BB - Landesbeamtengesetz/
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