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- Gesetze des Bundes und der Länder
- Bund
- BeschG - Beschussgesetz
- §§ 3 - 14, Abschnitt 2 - Prüfung und Zulassung
Aktueller Ordner
- § 3 BeschG, Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller
- § 4 BeschG, Ausnahmen von der Beschusspflicht
- § 5 BeschG, Beschussprüfung
- § 6 BeschG, Prüfzeichen
- § 7 BeschG, Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterlieg...
- § 8 BeschG, Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- § 8a BeschG, Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
- § 9 BeschG, Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen
- § 10 BeschG, Zulassung von pyrotechnischer Munition
- § 11 BeschG, Zulassung sonstiger Munition
- § 12 BeschG, Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände
- § 13 BeschG, Ausnahmen in Einzelfällen
- § 14 BeschG, Ermächtigungen