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Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt).
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt).
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung: StudPlVergVO LSA,ST
Gliederungs-Nr.: 2211.106
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt
(Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt).

Vom 5. Dezember 2019 (GVBl. LSA S. 957)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2023 (GVBl. LSA S. 381)

Aufgrund des § 12 Nrn. 1 bis 6, 8 und 9 des Hochschulzulassungsgesetzes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2012 (GVBl. LSA S. 297), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2019 (GVBl. LSA S. 334), in Verbindung mit Artikel 12 und Artikel 18 Abs. 2 und 3 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung vom 21. März 2019 bis 4. April 2019 (GVBl. LSA S. 334, 337) und Abschnitt II Nr. 7 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 24. Mai/7. Juni 2016 (MBl. LSA S. 369), zuletzt geändert durch Beschluss vom 5. November 2019 (MBl. LSA S. 379), wird verordnet:

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Teil 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Zuständige Stellen3
  
Teil 2  
Grundständige Studiengänge  
  
Kapitel 1  
Dialogorientiertes Serviceverfahren  
  
Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation4
Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren5
  
Kapitel 2  
Studienplatzvergabe im zentralen Vergabeverfahren  
  
Abschnitt 1  
Antragstellung, Verfahrensbeteiligung  
  
Form und Frist des Zulassungsantrags6
Beteiligung am Verfahren7
  
Abschnitt 2  
Quoten und Verfahrensablauf  
  
Quoten8
Ablauf des zentralen Vergabeverfahrens (Abarbeitungsreihenfolge)9
  
Abschnitt 3  
Auswahl in den Vorabquoten  
  
Auswahl nach Härtegesichtspunkten10
Besonderer öffentlicher Bedarf11
Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen12
Auswahl für ein Zweitstudium13
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten14
  
Abschnitt 4  
Auswahl in den Hauptquoten  
  
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrages (Abiturbestenquote)15
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Nr. 2 des Staatsvertrages (zusätzliche Eignungsquote)16
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Nr. 3 des Staatsvertrages (Auswahlverfahren der Hochschulen)17
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten18
  
Abschnitt 5  
Vorwegzulassung und Teilstudienplätze  
  
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs19
Teilstudienplätze20
  
Abschnitt 6  
Bescheide  
  
Bescheide21
  
Abschnitt 7  
Übergangsvorschriften  
  
(weggefallen)22
  
Kapitel 3  
Studienplatzvergabe im örtlichen Vergabeverfahren  
  
Abschnitt 1  
Allgemeines  
  
Anwendungsbereich23
Frist und Form der Anträge, Ausschluss vom Verfahren24
Vergabe im Dialogorientierten Serviceverfahren25
Besondere Erklärungspflichten26
  
Abschnitt 2  
Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester  
  
Ablauf des Verfahrens27
Quoten28
Auswahl nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung29
Auswahl nach Wartezeit30
Auswahl nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens der Hochschulen31
Auswahl nach Härtegesichtspunkten32
Auswahl für ein Zweitstudium33
Auswahl für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte34
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs35
Nachrangige Auswahlkriterien36
Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit besonderen Eignungsvoraussetzungen37
  
Abschnitt 3  
Vergabe von Studienplätzen an ausländische Staatsangehörige, für höhere Fachsemester und für postgraduale Studiengänge  
  
Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen38
Vergabe von Studienplätzen für höhere Fachsemester39
Vergabe von Studienplätzen in postgradualen Studiengängen40
  
Abschnitt 4  
Sonstige Bestimmungen  
  
Zulassungsbescheid41
Abschluss des Verfahrens42
Losverfahren43
  
Teil 3  
Inkrafttreten, Außerkrafttreten  
  
Inkrafttreten, Außerkrafttreten44
  
Anlagen  
  
Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein ZweitstudiumAnlage 1
Ermittlung der DurchschnittsnoteAnlage 2
Ermittlung der Punktzahl der HochschulzugangsberechtigungAnlage 3
Ermittlung des ProzentrangsAnlage 4
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



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