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Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: StVZustV,NW
Gliederungs-Nr.: 92
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung

Vom 5. Juli 2016 (GV. NRW. S. 527)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1186)

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Abschnitt 1  
Straßenverkehr  
  
Teil 1  
Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz 1 bis 4
  
Teil 2  
Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung 5 bis 11
  
Teil 3  
Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung 12 bis 15
  
Teil 4  
Zuständigkeiten nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung 16
  
Teil 5  
Zuständigkeiten nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung 17 bis 19
  
Teil 6  
Zuständigkeiten nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO 20
  
Teil 7  
Zuständigkeiten nach der Fahrerlaubnis-Verordnung 21 bis 27
  
Teil 8  
Zuständigkeiten nach dem Fahrlehrergesetz, der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz und der Prüfungsordnung für Fahrlehrer 28 bis 30
  
Teil 9  
Zuständigkeiten nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz 31
  
Teil 10  
Zuständigkeiten nach der Berufskraftfahrerqualifikation 32 bis 33
  
Teil 11  
Zuständigkeiten nach der Ferienreiseverordnung 35
  
Teil 12  
(weggefallen) 36
  
Abschnitt 2  
Güterbeförderung  
  
Teil 1  
Zuständigkeiten nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr, der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr, der Verordnung (EG) Nummer 1071/2009 sowie der Verordnung (EG) Nummer 1072/2009 37 bis 39
  
Teil 2  
Zuständigkeiten nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container 40 und 41
  
Teil 3  
Zuständigkeiten für den Vollzug des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) 42
  
Teil 4  
Zuständigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz 43 bis 47
  
Teil 5  
Zuständigkeiten nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und den Anlagen A und B des Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) 48 bis 52a
  
Teil 6  
Zuständigkeiten nach der Gefahrgutkontrollverordnung 53 und 54
  
Teil 7  
Zuständigkeiten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung 55 bis 57
  
Abschnitt 3  
Schlussbestimmungen 58 und 59
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/StVZustV,NW - Straßenverkehrszuständigkeitsverordnung/
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