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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 10/11,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2010/2011/
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§ 4 ZZV hF WS 10/11
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2010/2011
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2010/2011
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 4 ZZV hF WS 10/11
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 10/11,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2010/2011/
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