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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 10/11,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2010/2011/
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§ 2 ZZV hF WS 10/11
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2010/2011
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2010/2011
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 2 ZZV hF WS 10/11
Für die Bestimmung der Zulassungszahl und die Vergabe der danach verfügbaren Studienplätze gelten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, §§ 25 und 26 Vergabeverordnung NRW vom 15. Mai 2008 (GV. NRW. S. 386), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. April 2010 (GV. NRW. S. 236).
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 10/11,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2010/2011/
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