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§ 3 NotRettLfzZV
Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: NotRettLfzZV,NW
Gliederungs-Nr.: 215
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 3 NotRettLfzZV

Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/NotRettLfzZV,NW - Notfallrettung durch Luftfahrzeuge ZustV/
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