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Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: NotRettLfzZV,NW
Gliederungs-Nr.: 215
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen

Vom 19. Februar 2004 (GV. NRW. S. 121)

Auf Grund des § 25 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708), wird verordnet:



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/NotRettLfzZV,NW - Notfallrettung durch Luftfahrzeuge ZustV/
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