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Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AFWoG
Gliederungs-Nr.: 2330-22-2
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2414) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Ausgleichszahlung der Inhaber von Mietwohnungen1
Ausnahmen2
Einkommen, Einkommensgrenze3
Beginn der Ausgleichszahlungen, Leistungszeitraum4
Einkommensnachweis, Auskünfte5
Beschränkung der Ausgleichszahlungen6
Wegfall und Minderung der Leistungspflicht7
Geltung für Bergarbeiterwohnungen8
Geltung für Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind9
Zweckbestimmung der Ausgleichszahlungen10
Zuständige Stelle11
Geltung im Saarland12
Sonderregelung für das Land Bremen13
Landesrechtliche Vorschriften14
Überleitungsvorschriften zum Wohnraumförderungsgesetz15
(1) Red. Anm.:

Zur Anwendung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen s. § 51 WoFG.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AFWoG - G. Abbau d. Fehlsubvention. im Wohnungswesen/
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