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- Gesetze des Bundes und der Länder
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- §§ 373b - 406l, Fünftes Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- §§ 374 - 394, Zweiter Abschnitt - Privatklage
Aktueller Ordner
- § 374 StPO, Zulässigkeit; Privatklageberechtigte
- § 375 StPO, Mehrere Privatklageberechtigte
- § 376 StPO, Anklageerhebung bei Privatklagedelikten
- § 377 StPO, Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der Verfolgung
- § 378 StPO, Beistand und Vertreter des Privatklägers
- § 379 StPO, Sicherheitsleistung; Prozesskostenhilfe
- § 379a StPO, Gebührenvorschuss
- § 380 StPO, Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung
- § 381 StPO, Erhebung der Privatklage
- § 382 StPO, Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten
- § 383 StPO, Eröffnungs- oder Zurückweisungsbeschluss; Einstellung bei geringer Schuld
- § 384 StPO, Weiteres Verfahren
- § 385 StPO, Stellung des Privatklägers; Ladung; Akteneinsicht
- § 386 StPO, Ladung von Zeugen und Sachverständigen
- § 387 StPO, Vertretung in der Hauptverhandlung
- § 388 StPO, Widerklage
- § 389 StPO, Einstellung durch Urteil bei Verdacht eines Offizialdelikts
- § 390 StPO, Rechtsmittel des Privatklägers
- § 391 StPO, Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäumung; Wiedereinsetzung
- § 392 StPO, Wirkung der Rücknahme
- § 393 StPO, Tod des Privatklägers
- § 394 StPO, Bekanntmachung an den Beschuldigten