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Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO)
Bundesrecht
Titel: Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WO
Gliederungs-Nr.: 801-7-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(Wahlordnung - WO)

Vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3494)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4640)

Auf Grund des § 126 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)  
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Wahlvorstand1
Wählerliste2
Wahlausschreiben3
Einspruch gegen die Wählerliste4
Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit5
  
Zweiter Abschnitt  
Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)  
  
Erster Unterabschnitt  
Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten  
  
Vorschlagslisten6
Prüfung der Vorschlagslisten7
Ungültige Vorschlagslisten8
Nachfrist für Vorschlagslisten9
Bekanntmachung der Vorschlagslisten10
  
Zweiter Unterabschnitt  
Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)  
  
Stimmabgabe11
Wahlvorgang12
Öffentliche Stimmauszählung13
Verfahren bei der Stimmauszählung14
Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten15
Wahlniederschrift16
Benachrichtigung der Gewählten17
Bekanntmachung der Gewählten18
Aufbewahrung der Wahlakten19
  
Dritter Unterabschnitt  
Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)  
  
Stimmabgabe20
Stimmauszählung21
Ermittlung der Gewählten22
Wahlniederschrift, Bekanntmachung23
  
Dritter Abschnitt  
Schriftliche Stimmabgabe  
  
Voraussetzungen24
Stimmabgabe25
Verfahren bei der Stimmabgabe26
  
Vierter Abschnitt  
Wahlvorschläge der Gewerkschaften  
  
Voraussetzungen, Verfahren27
  
Zweiter Teil  
Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)  
  
Erster Abschnitt  
Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)  
  
Erster Unterabschnitt  
Wahl des Wahlvorstands  
  
Einladung zur Wahlversammlung28
Wahl des Wahlvorstands29
  
Zweiter Unterabschnitt  
Wahl des Betriebsrats  
  
Wahlvorstand, Wählerliste30
Wahlausschreiben31
Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit32
Wahlvorschläge33
Wahlverfahren34
Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe35
  
Zweiter Abschnitt  
Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)  
  
Wahlvorstand, Wahlverfahren36
  
Dritter Abschnitt  
Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)  
  
Wahlverfahren37
  
Dritter Teil  
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung  
  
Wahlvorstand, Wahlvorbereitung38
Durchführung der Wahl39
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren40
  
Vierter Teil  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Berechnung der Fristen41
Bereich der Seeschifffahrt42
In-Kraft-Treten43


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/WO - Wahlordnung/
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