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§ 2 ZZV hF WS 21/22
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2021/2022
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2021/2022
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZZV hF WS 21/22,NW
Gliederungs-Nr.: 221
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 2 ZZV hF WS 21/22

Für die Bestimmung der Zulassungszahl und die Vergabe der danach verfügbaren Studienplätze gelten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, §§ 34 und 35 der Vergabeverordnung NRW vom 13. November 2020 (GV. NRW S. 1060), die durch Verordnung vom 29. April 2021 (GV. NRW. S. 566, ber. S. 751) geändert worden ist.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 21/22,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2021/2022/
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