Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/UAG,TH - UntersuchungsausschussG/
Dokument
§ 1 UAG
Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG)
Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG)
Landesrecht Thüringen
§ 1 UAG – Aufgabe und Zulässigkeit
(1) Ein Untersuchungsausschuss des Landtags hat die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.
(2) Ein Untersuchungsverfahren ist nur zulässig im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten des Landtags.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/UAG,TH - UntersuchungsausschussG/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=172105,2
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=172105,2
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.