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§ 33b HHG 2022
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Abschnitt 10 – Besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Abfederung der Folgen der Corona-Krise

Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: HHG 2022,NW
Gliederungs-Nr.: 630
Normtyp: Gesetz

§ 33b HHG 2022 – Kreditierung Steuerverbund Kommunen

Der Betrag der Finanzausgleichsmasse des Steuerverbunds 2022 wird für das Haushaltsjahr 2022 um den Betrag von 548 665 400 Euro erhöht. Er nimmt an den Verteilungskriterien des Steuerverbunds nach Maßgabe des Gemeindefinanzierungsgesetzes teil.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HHG 2022,NW - Haushaltsgesetz 2022/§§ 31 - 33b, Abschnitt 10 - Besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Abfederung der Folgen der Corona-Krise/
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