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Geschäftsordnung der Hessischen Landesregierung (GOL)
Landesrecht Hessen
Titel: Geschäftsordnung der Hessischen Landesregierung (GOL)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: GOL
Gliederungs-Nr.: 13-30
gilt ab: 04.03.1995
Normtyp: Geschäftsordnung
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. I 1995 S. 114 vom 03.03.1995

Geschäftsordnung der Hessischen Landesregierung (GOL)

Vom 10. Februar 1995 (GVBl. I S. 114)

Geändert durch Beschluss vom 22. Februar 2024 (GVBl. 2024 Nr. 4)

(GVBl. II 13-30)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
I. Teil  
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident  
  
Stellung in der Landesregierung1
Einheitlichkeit der Regierungspolitik2
Unterrichtung der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten3
Staatskanzlei4
Vertretung der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten5
  
II. Teil  
Die Mitglieder der Landesregierung  
  
Zuständigkeit6
Vertretung7
Abwesenheit8
Teilnahme an Veranstaltungen9
Äußerungen in der Öffentlichkeit10
  
III. Teil  
Die Landesregierung  
  
Zuständigkeit11
Zeichnung von Urkunden12
Planungsausschuss13
Vorkonferenz14
Vorbereitung der Kabinettsitzungen15
Kabinettssitzungen16
Teilnahme17
Beschlussfähigkeit, Abstimmung18
Wortlaut der Beschlüsse19
Beschlüsse von finanzieller Bedeutung20
Niederschrift21
Umlaufverfahren22
Unterrichtung der Öffentlichkeit23
Einbringen von Vorlagen beim Landtag24
Vertretung des Landes im Bundesrat25
Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen26
Ausführung der Beschlüsse27
Interessenkollision28
  
IV. Teil  
Schlussbestimmungen  
  
In-Kraft-Treten29


/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/GOL,HE - Geschäftsordnung Landesregierung/
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