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/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/LRHG,TH - Rechnungshofgesetz/
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§ 1 LRHG
Gesetz über den Thüringer Rechnungshof
Gesetz über den Thüringer Rechnungshof
Landesrecht Thüringen
§ 1 LRHG – Stellung
Der Thüringer Rechnungshof ist eine oberste Landesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/LRHG,TH - Rechnungshofgesetz/
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