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Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/SondUrlaubG,NW - SonderurlaubsG/
Dokument
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Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe
(Sonderurlaubsgesetz)
Vom 31. Juli 1974 (GV. NRW. S. 768)
Zuletzt geändert durch Artikel 86 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/SondUrlaubG,NW - SonderurlaubsG/
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