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Anlage 3 ZZV SS 2020
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2020
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Anhangteil

Titel: Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2020
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZZV SS 2020,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 3 ZZV SS 2020 – Zulassungszahlen für örtliche Zulassungsbeschränkungen
- Fachhochschulstudiengänge -
Sommersemester 2020



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV SS 2020,NW - Zulassungszahlenverordnung SS 2020/Anhang/
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