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Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und Marl
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und Marl
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: RohrLeitErrG,NW
Gliederungs-Nr.: 214
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und Marl

Vom 21. Juli 2004 (GV. NRW. S. 411)

Geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 874)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/RohrLeitErrG,NW - Rohrleitung ErrichtungsG/
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