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Art. 8 2. BStrStraffG
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: 2. BStrStraffG,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 8 2. BStrStraffG

2030

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Die Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 754), geändert durch Verordnung vom 13. September 2007 (GV. NRW. S. 370), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 2 Abs. 1 Nr. 2 werden die Angaben "Versorgungsämter," und ", Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge" gestrichen.

  2. 2.

    In § 2 Abs. 2 Satz 1 werden die Angaben "Versorgungsämter," gestrichen.

  3. 3.

    In § 2 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter "den Versorgungsämtern und" gestrichen.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/2. BStrStraffG,NW - 2. Behörden-Straffungsgesetz/
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